Verträge
Ihre Gründung wird von einer Reihe von Vertragsabschlüssen begleitet.
In den meisten Fällen sind auch mündliche Absprachen als Vertrag wirksam. Um die Vertragsparteien in Streitfällen zu schützen, sollten Verträge aber in der Regel schriftlich geschlossen werden.
Wenn Sie einen Vertragsentwurf formulieren oder beabsichtigen, ein Vertragsangebot zu unterzeichnen, sollten Sie unbedingt fachlichen Rat einholen. Juristische Fehler können Sie teuer zu stehen kommen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gründen, müssen Sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag (GmbH) oder eine Satzung (AG) zur Anmeldung im Handelsregister vorlegen.
Die oder der Geschäftsführer sind mit einem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag an das Unternehmen zu binden.
Liefervereinbarungen mit Lieferanten und Kunden sollten schriftlich in Vertragsform abgefasst werden.
Das gleiche gilt für Kooperationen mit FuE-, Fertigungs- und Vertriebspartnern. Für kleinere Aufträge sollte zumindestens ein Auftragsbestätigungsschreiben vorgelegt werden.
Darlehens- oder Beteiligungsverträge sind mit Kapitalgebern abzuschließen. Bewilligungsbescheide haben rechtsverbindlichen Charakter als Fördermittelzusagen.
Weitere mögliche Verträge sind für Sie:
- Gewerbemietverträge
- Arbeitsverträge
- Versicherungsverträge
- Leasingverträge
- Kaufverträge
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Recht unter Vertragsrecht.

