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Geschäftspapiere

Auf Geschäftspapieren (Lieferscheine, Rechnungen, Briefbögen) müssen neben den üblichen postalischen Adressen auch alle rechtlich notwendigen Angaben erfolgen.

Nichtkaufmann

Auf den Geschäftsbriefen der nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Gewerbetreibenden stehen.

Kaufmann

Die Geschäftsbriefe der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen haben die vollständige Firma zu benennen.

GmbH / GmbH & Co.KG

Bei einer GmbH und der GmbH & Co. KG sind darüber hinaus der Gesellschaftssitz, das zuständige Registergericht und die Registernummer sowie Familiennamen der Geschäftsführer mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzugeben.

Zuletzt verändert: 05.04.2006, 17:43 Uhr
 

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