Buchführung
Buchführung beinhaltet die Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und die Pflicht zur Darstellung der Lage des Unternehmens. Diese Darstellung erfolgt in der Regel in Form eines Jahresabschlusses.
Buchführung wird von manchen Unternehmen als ungeliebte Pflicht betrachtet. Aber: Sie benötigen die Buchführung,
- um jederzeit einen Überblick über die Liquiditätslage und Rentabilität Ihres Unternehmens gewinnen zu können,
- um die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten nachweisen und steuerliche Vorteile nutzen zu können,
- um anhand von Zeitvergleichen die Entwicklung Ihres Unternehmens einschätzen und planen zu können,
- um Dokumente für die Lösung von Steuer- und Rechtsproblemen zur Verfügung zu haben.
- Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung
- vollständige, richtige, zeitgerechte Eintragungen
- Nummerierungen der Vorfälle und Bücher
- keine Löschung von einmal gemachten Angaben
- tägliche Kassenführung
- keine Buchung ohne Beleg!
Je nach kaufmännischem Status Ihres Unternehmens sind Sie zur einfachen oder doppelten Buchführung verpflichtet. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 238 HGB) müssen beachtet werden.
Ferner sind bestimmte Aufbewahrungspflichten zu beachten.
10 Jahre lang aufbewahren müssen Sie:- Handelsbücher
- Inventare
- Jahresabschlussberichte
- die gesamte Geschäftskorrespondenz
- Buchungsbelege
Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das betreffende Dokument im Unternehmen erarbeitet wurde oder eingegangen ist.
Ausführliche Erläuterungen finden Sie im Kapitel Controlling unter Buchführung.

