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Unternehmensrecht

Nicht alle Rechtsformen stehen allen Berufen offen. Eine OHG z.B. ist dann gegeben, wenn der Gesellschaftszweck der Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Ein Kaufmann kann sein Unternehmen nicht als GbR führen, wenn es sich dabei um ein Handelsgeschäft handelt, die Partnerschaftsgesellschaft steht dagegen nur den sogenannten freien Berufen offen.

Die Wahl der passenden Rechtsform wird durch handelsrechtliche Voraussetzungen bestimmt (Handelsrecht). Auch das Steuerrecht ist zu beachten. Daneben sollten Sie Ihre individuellen Belange berücksichtigen, wie insbesondere die Haftungsbeschränkung aufgrund der Rechtsform wie z. B. der GmbH.

Im Folgenden wird auf wesentliche Rechtsformen eingegangen.

Zuletzt verändert: 12.04.2006, 16:57 Uhr
 

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