Geistiges Eigentum
Der Schutz technischer Erfindungen kann durch das Patent- oder Gebrauchsmustergesetz erfolgen. Das Urhebergesetz schützt dagegen neben klassischen künstlerischen Leistungen z. B. Computersoftware oder den Aufbau von Datenbanken.
Folgende Rechtsbereiche sollten u. a. berücksichtigt werden:
Zuletzt verändert:
13.04.2006, 12:11 Uhr

