Logo - Gründerleitfaden Multimedia
Sie sind hier: Home » Personal » Arbeitsverhältnis » Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden. Aber im Konfliktfall ist es für alle Seiten günstig, Abmachungen schwarz auf weiß zu haben. Eine schriftliche Fixierung der mündlich getroffenen Abmachungen schränkt zudem mögliche Missverständnisse ein.

Inhalt des Arbeitsvertrages

Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen ist an keine Vorgaben gebunden. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Mindeststandard der Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer festgeschrieben. Dieser Mindeststandard darf im Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden.

Arten von Arbeitsverträgen

Welche Art von Arbeitsvertrag Sie mit Ihrem Mitarbeiter schließen, hängt davon ab, welche Form des Arbeitsverhältnisses eingegangen werden soll.

Musterverträge (im RTF-Format):

Zuletzt verändert: 17.02.2009, 17:19 Uhr
 

Diese Seite erfüllt die folgenden Standards:

Quelle: http://www.gruenderleitfaden.de/personal/arbeitsverhaeltnis/arbeitsvertrag.html