Kapitalbedarf
Gründungsausgaben
- Gründungsberater, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, evtl. technischer Berater
- Anmeldung und Pflichtmitgliedschaft bei IHK und Berufsgenossenschaft
- Genehmigungen und Gebühren bei Behörden
- Marktrecherchen, Firmenlogo
- Weiterbildungsveranstaltungen
- Kapitalbeschaffung und Bürgschaften
Ausgaben für gründungsnotwendige Investitionen
- Umbau und Renovierung der Gewerberäume
- Geschäftsausstattung (PCs, Telefon, Fax, Kopierer, Mobiliar, usw.)
Spezifische, technologieabhängige Ausgaben
- Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen
- Ausgaben für die Markteinführung
- Material- und Personalausgaben für FuE
- Patent- und Lizenzgebühren
Ferner müssen Sie die laufenden Betriebsausgaben für Personal, Miete, Fremdleistungen, Leasing, Werbung, Reisen, Büromaterial, Warenlager, Versicherungen, Beiträge, Fahrzeuge, Zinsen usw. sowie spätere Investitionen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung planen.
Zur Unterstützung Ihrer Ausgabenplanung eignen sich Teilpläne, die gleichzeitig Grundlage für alle weiteren betriebswirtschaftlichen Planungs- und Analyseinstrumente sind. So ist es z.B. erforderlich, den Kapitalbedarf auch nach den einzelnen Verwendungszwecken (Investitionen für FuE, Investitionen für die Fertigung, FuE, Markteinführungsmaßnahmen, Umlaufvermögen) zu ermitteln.
Planen Sie die voraussichtlichen Umsätze der Produkte oder Leistungen, die Sie vermarkten wollen. Stellen Sie einen Umsatzplan auf.
Erstellen Sie im Zuge der Ausgaben- und Umsatzplanung auch einen Liquiditätsplan, der Ihnen zur Ermittlung des Kapitalbedarfs dient.
Ihre Ausgaben- und Liquiditätsplanung sowie die darauf basierende Planung des Kapitalbedarfs sollten einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren umfassen.
Und vor allem: Planen Sie Ihren Kapitalbedarf rechtzeitig vor der Gründung!

