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Investitionszulage

Bei größeren Investitionen schlägt die steuerfreie Investitionszulage deutlich zu Buche.

Generell sollten Sie auf dieses Geschenk des Staates nicht verzichten, wenn Sie neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen oder herstellen. Informieren Sie sich über Geltungsbereich und Geltungsdauer des Investitionszulagengesetzes sowie über die genaue Höhe der Zulage.

Stellen Sie den Antrag auf Investitionszulage bei Ihrem Finanzamt innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung endet.

Die Zulage erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids vom Finanzamt.

Zuletzt verändert: 06.04.2006, 11:50 Uhr
 

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