Beteiligungskapital
Dieses Kapital wird von privaten oder öffentlich geförderten Beteiligungsgesellschaften den kapitalsuchenden Gründungsunternehmen für ihre FuE-Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Die Beteiligungsgesellschaften gehen dazu meist stille Gesellschaften und/oder direkte Beteiligungen ein, ohne dafür bankübliche Sicherheiten zu verlangen.
Auch Beteiligungskapital hat seinen Preis: Bei stillen Gesellschaften sind in der Regel jährlich ein fester sowie ein variabler, gewinnabhängiger Zinssatz an die Beteiligungsgesellschaft zu zahlen. Im Allgemeinen beträgt die Laufzeit der stillen Gesellschaften 10 Jahre, so dass erst nach diesem Zeitraum die Beteiligung zurückgezahlt werden muss.
In Deutschland gibt es über 100 Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Sie beteiligen sich an Unternehmen mit hohen Gewinnerwartungen. Nähere Auskünfte erteilt der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Mittlerweile existiert ein breites Spektrum von Beteiligungsanbietern, die sich durch ihre Art und ihre Ziele wie folgt voneinander abgrenzen:
| Art | Ziele |
| Anlagegesellschaften, Vermögensgesellschaften | Rendite (langfristig), unternehmerische Führung |
| Privatinvestoren (Business Angels) |
Rendite (langfristig), Erfahrungsweitergabe |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) | Verbesserung Wirtschaftsstruktur, Kapitalerhalt |
| Corporate Venture Capital | Rendite, Synergien mit Muttergesellschaften |
| (Erwerbswirtschaftliche) Venture Capital Gesellschaften | Rendite (Veräußerungsgewinn) |
| Venture Capital Gesellschaften Landesbanken / Sparkassen |
Rendite, Verbesserung von Wirtschaftsstrukturen |
Vermeiden Sie die Ansprache von undifferenziert vielen Kapitalgebern. Eine Vorauswahl der für Sie in Frage kommenden Kapitalgeber, die Sie dann gezielt ansprechen sollten, können Sie treffen, wenn Sie sich Informationen zu folgenden Unterscheidungsmerkmalen einholen. Dies ermöglicht es Ihnen dann auch, ggf. parallele Verhandlungen zu führen.
- Regionaler Schwerpunkt
- Bevorzugte Unternehmensphasen (Seed, Start-up, Development, MBO/MBI, Bridge,...)
- Mindest- und Höchstinvestment
- Struktur der Beteiligungen
- Managementunterstützung
- Mitspracherecht (Berichtspflichten, Zustimmungspflichtige Geschäfte, Beiratszusammensetzung)
Dreh- und Angelpunkt im Akquisitionsprozess von Beteiligungskapital ist der Geschäftsplan. Zur ersten (schriftlichen) Kontaktaufnahme ist das Executive Summary / Unternehmensprofil (3-5 Seiten) angemessen. Doch spätestens wenn auf Seiten des Kapitalgebers Interesse vorhanden ist, benötigt er Ihren Geschäftsplan.
Unterschätzen Sie aber nicht die Zeit und den Aufwand, den die Erstellung eines guten Geschäftsplanes erfordert. Seien sie deshalb vorbereitet, wenn sie Kontakt mit potentiellen Kapitalgebern aufnehmen. Der Geschäftsplan ist die "Visitenkarte" Ihres Unternehmens. Aus ihm müssen die Marktchancen Ihres Vorhabens und die Stärken Ihres Teams, aber auch eine realistische Einschätzung der Risiken ersichtlich sein. Bedenken Sie, dass ein potenzieller Kapitalgeber aufgrund des Geschäftsplanes eine positive oder negative Vorentscheidung treffen muss.

