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Kostenrechnung

Ein wesentliches Instrument des Controlling ist die Kostenrechnung. Mit ihrer Hilfe werden die im Unternehmen entstandenen Kosten erfasst, verteilt und zugerechnet.

Mit der Kostenrechnung werden Sie in die Lage versetzt,

  • Angebote zu kalkulieren und Preise zu bilden,
  • nachträglich Ihren Erfolg zu ermitteln,
  • unternehmerische Entscheidungen in den Bereichen FuE, Fertigung und Vertrieb zu unterstützen und vorzubereiten,
  • Kosten zu kontrollieren und aktiv zu beeinflussen.

Oberstes Ziel der Kostenrechnung ist, jederzeit über die Kosten des Unternehmens auf dem Laufenden zu sein. Je nach Fragestellung und benötigter Information für unternehmerische Entscheidungen lassen sich die Kosten periodenbezogen nach drei Gesichtspunkten erfassen:

Kostenartenrechnung
Welche Kosten sind entstanden? (z.B. Mieten, Personalkosten, Zinsen)
Kostenträgerrechnung
Wofür sind die Kosten entstanden? (z.B. für einen Auftrag, für ein Produkt)
Kostenstellenrechnung
Wo sind die Kosten entstanden? (z.B. in der Verwaltung, in der FuE)

Neben den Grundkosten, die bei der Leistungserstellung entstehen, gibt es noch Kosten, die zu keiner Geldausgabe führen, weil sie keinen Aufwand darstellen. Gemeint sind die sogenannten kalkulatorischen Kosten, wie z.B. kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Zuletzt verändert: 06.10.2005, 14:58 Uhr
 

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