Inventar
Das Inventar ist eine mengen- und wertmäßige Darstellung aller Vermögensteile und Schulden. Es ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen.
Inventur
Im Rahmen einer Inventur sind alle körperlichen Gegenstände zu zählen oder zu wiegen, zu messen
und zu bewerten.
Alle nichtkörperlichen Gegenstände (z. B. Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben) sind durch
die Bücher nachzuweisen.
Als Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird das Reinvermögen erfasst. Aus dem Inventar ist eine Bilanz abzuleiten.
Zuletzt verändert:
12.04.2006, 14:27 Uhr

