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Inventar

Das Inventar ist eine mengen- und wertmäßige Darstellung aller Vermögensteile und Schulden. Es ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen.

Inventur

Im Rahmen einer Inventur sind alle körperlichen Gegenstände zu zählen oder zu wiegen, zu messen und zu bewerten.
Alle nichtkörperlichen Gegenstände (z. B. Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben) sind durch die Bücher nachzuweisen.

Als Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird das Reinvermögen erfasst. Aus dem Inventar ist eine Bilanz abzuleiten.

Zuletzt verändert: 12.04.2006, 14:27 Uhr
 

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