Gewinn- & Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hat die Funktion, den Unternehmenserfolg für jedes Geschäftsjahr als Unterschiedsbetrag aus Erträgen und Aufwendungen zu berechnen.
Zur Ermittlung dieses Jahresüberschusses (oder des Jahresfehlbetrages) wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Berechnungsschema verwendet.
Die GuV kann entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Beide Verfahren führen zu dem selben Ergebnis. Beim Umsatzkostenverfahren werden die aktivierten Eigenleistungen und die Bestandserhöhungen der Periode nicht ausgewiesen.
Für Planungszwecke ist eine vereinfachte GuV, wie Sie im Berechnungsschema (Gesamtkostenverfahren) dargestellt ist, ausreichend.

