Buchführung
Die Buchführung umfasst die Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und dient der Pflicht zur Darstellung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Diese Darstellung erfolgt in der Regel in Form eines Jahresabschlusses.
Buchführung wird von manchen Unternehmern als ungeliebte Pflicht betrachtet.
Aber Sie benötigen die Buchführung,
- um jederzeit einen Überblick über die Liquiditätslage Ihres Unternehmens gewinnen zu können,
- um die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten nachweisen und steuerliche Vorteile nutzen zu können,
- um anhand von Zeitvergleichen die Entwicklung Ihres Unternehmens einschätzen und planen zu können,
- um Dokumente für die Lösung von Steuer- und Rechtsproblemen zur Verfügung zu haben.
Damit unterstützt das betriebliche Rechnungswesen interne und externe Informationspflichten des Unternehmers.
Zu den internen Informationspflichten gehören:
- Erfolgsrechnung (monatlich, quartalsmäßig, jährlich)
- Finanzplanung (kurz-, mittel-, langfristig)
- Investitionsplanung
- Kalkulation
- Mahnwesen
Zu den externen Informationspflichten zählen:
- Ermittlung der Steuergrundlagen (Finanzamt, Gemeinde)
- Kreditwürdigkeit (Banken, sonstige Kreditgeber)
- Ausschüttungsbemessungsfunktion (Gesellschafter)
- Feststellung des ausschüttungsfähigen Gewinns
Wichtige Buchführungsgrundsätze sind:
- Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung
- vollständige, richtige, zeitgerechte Erfassungen
- Nummerierungen der Vorfälle und Bücher
- keine Löschung einmal gemachter Angaben
- tägliche Kassenführung
- keine Buchung ohne Beleg!
Je nach kaufmännischem Status Ihres Unternehmens sind Sie zur einfachen (sog. Einnahmen-Überschuß-Rechnung) oder doppelten Buchführung (diese gilt zwingend für Vollkaufleute) verpflichtet. Ferner sind bestimmte Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§238 HGB) müssen beachtet werden.

