Rechnungswesen
Damit Sie die Finanzen Ihres Unternehmens im Griff haben und jederzeit über die wirtschaftlichen Ertragsaussichten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage informiert sind, müssen Sie sich mit den kaufmännischen Aufgaben und Pflichten des Rechnungswesens vertraut machen. Das Führen von Büchern und Aufzeichnungen - heute üblicherweise unter Verwendung moderner EDV-Techniken - ist Voraussetzung für die unternehmerische Erfolgskontrolle.
Als Kaufmann sind Sie gemäß § 242 HGB zur Erstellung einer Jahresbilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 242 II HGB verpflichtet.
Eine leistungsfähige und aussagekräftige Buchhaltung gewährleistet die ständige Informationsmöglichkeit über die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Auch Gesellschafter, Banken und die Finanzbehörde wollen über die Unternehmensentwicklung informiert werden.
Zum Rechnungswesen eines Unternehmens gehören:
Zum betrieblichen Rechnungswesen werden alle Verfahren gezählt, die die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme erfassen und überwachen. Es erfasst, ordnet und bewertet systematisch alle Wert- und Mengenbewegungen im Unternehmen.
Mit Hilfe des Rechnungswesens können Sie die
- Bestände,
- Vermögens- und Kapitalveränderungen,
- das Unternehmensergebnis,
- Kosten und Leistungen,
ermitteln und somit den gesetzlichen Bestimmungen (Handelsrecht, Steuergesetzgebung) nachkommen.
Die Buchführung ist u.a. die Grundlage für die Bilanzierung, in der Kostenrechnung werden so wichtige Fragen gestellt wie:
- Zu welchem Preis muss das Produkt oder die Dienstleistung überhaupt verkauft werden, damit der Betrieb - zumindest - kostendeckend arbeitet?
- Wie könnten Fix- und Gemeinkosten verringert werden?
- Wo im Unternehmen entstehen die wesentlichen Kosten?
- Welche Produkte oder Dienstleistungen tragen zur Deckung der Fixkosten bei?
- Welche Aufträge sollten angenommen werden?

