Digitale Betriebsprüfung
Der Finanzverwaltung ist das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen.
Mit dem Schreiben "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16.07.2001 legte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) seine Auffassung und die Anwendungsregelung zur Umsetzung des Rechts auf Datenprüfung dar.
Die GDPdU gelten für alle steuerpflichtigen Unternehmen, die ihre Buchhaltung mit EDV-Unterstützung abwickeln, und betreffen alle steuerrelevanten Daten.
Dies sind insbesondere Daten aus
- der Finanzbuchhaltung
- der Lohnbuchhaltung
- der Anlagenbuchhaltung
Anwendungsbereiche sind:
- Außenprüfungen der Finanzverwaltung
- Zollprüfungen
- Umsatzsteuersonderprüfungen
Steuerpflichtige Unternehmen müssen dem Prüfer den Datenzugriff ermöglichen. Ein Online-Zugriff ist dem Prüfer jedoch nicht gestattet.
- Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum GDPdU
- Grundsätze ordungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
Weitere Informationen zur digitalen Steuerprüfung sind direkt vom Bundesministerium der Finanzen zu erhalten.

